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SaaS und Mindestanforderungen

SaaS und Mindestanforderungen
Kommunikation

Die Nutzung der Plattform bAV365 erfolgt als „Software as a Service“  („SaaS“) über das Internet.
bAV365 bietet eine einfache Handhabung und den Vorteil, dass die Nutzung der Lösungen auch mittels mobiler Endgeräte wie Smartphones oder Tablet-PCs erfolgen kann. Dabei ist i.d.R. keine Installation zusätzlicher Software auf den Endgeräten erforderlich.

 

Um bAV365 nutzen zu können, empfehlen wir die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen:

Beim Arbeitgeber:  Internetzugang mit Browser-Zugriff

Beim Mitarbeiter: Internetzugang sowie mobile Endgeräte (Tablet / Smartphone) für die mobile Nutzung